Wer kann Mitglied werden

Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger, aufgrund der gesetzlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine, in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:

Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünften aus Renten
  • Einkünften aus Versorgungs- und Unterhaltsleistungen (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)

vorliegen und / oder

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften)




wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 18.000 € (alleinstehend) bzw. 36.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.