Beitragsordnung
Gültig ab 1.1.2007
Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins ist ein Jahresbeitrag und beträgt € 242,76 inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %. Der Beitrag ermäßigt sich nach sozialen Gesichtspunkten laut untenstehender Tabelle.
Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals bei Eintritt in den Verein fällig. In den Folgejahren wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 30.6. eines jeden Jahres fällig (§ 4 Nr. 3 der Satzung). Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten
Neben dem Mitgliedsbeitrag werden keine weiteren Gebühren durch den Verein erhoben. Die Beratungsleistungen des Vereins sind für Mitglieder kostenlos. Der Umfang der Beratungsleistungen ist durch das Steuerberatungsgesetz geregelt. Steuerliche Beratungen dürfen aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen erst nach Aufnahme als Mitglied erfolgen.
Beitragsabstufung nach sozialen Gesichtspunkten:
Maßgeblich für die Beitragsermäßigung ist die Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage ist das „Einkommen“ im einkommensteuerrechtlichen Sinne.
Soweit die Bemessungsgrundlage weniger als 81.801 € beträgt, sind die Beiträge lt. nachstehender Tabelle zu entrichten. Für alle anderen Fälle findet keine Beitragsermäßigung statt.
Härteklausel:
In Einzelfällen kann der Vereinsvorstand auf Antrag, aus sozialen Gründen, innerhalb der Abstufung bis zu zwei Stufen nach unten abweichen.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 20.2.2001 in Bad Endbach-Hartenrod.
Bemessungsgrundlage von €
| „Einkommen“ bis € | Beitrag € | + 19% MwSt. € | Gesamt € |
0 7.501 12.801 20.501 25.601 35.801 46.001 61.301 über 81.801 € | 7.500 12.800 20.500 25.600 35.800 46.000 61.300 81.800 | 31,00 46,00 62,00 69,00 76,00 87,00 102,00 153,00 204,00 | 5,89 8,74 11,78 13,11 14,44 16,53 19,38 29,07 38,76 | 36,89 54,74 73,78 82,11 90,44 103,53 121,38 182,07 242,76 |